Privatversicherte

Da es jede Privatversicherung mit der Abrechnung von Psychotherapie etwas anders hält, bitte ich Sie, diese Bedingungen vor der ersten Sitzung zu klären, damit Sie auf den von mir in Rechnung gestellten Kosten nicht sitzen bleiben.

Die ersten 4-5 Sitzungen werden als sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden bzw. probatorische Sitzungen abgerechnet. Gemäß gemeinsamer Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 1. Juli 2024 bedeutet das je 50 Minuten Sitzung (Sprechstunde, Probatorik und Kurzzeittherapie) 134,60€. Nach 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) wird jede weitere Sitzungen mit dem 3-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte - entsprechend 120,66€ - berechnet.

Die probatorischen Sitzungen dienen, neben der Erfassung Ihrer Krankengeschichte und des aktuellen Beschwerdebildes zwecks Diagnostik und Indikationsstellung der angestrebten Psychotherapie, auch dem “Beziehungstest” zwischen Ihnen und mir. Sowohl Sie als auch ich sollen dadurch ein Gefühl dafür bekommen, ob wir miteinander erfolgreich arbeiten können. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich vorstellen können - abgesehen von der normalen anfänglichen Zurückhaltung - sich mir anvertrauen bzw. öffnen zu können.

Je nach Krankenkasse wird ein unterschiedliches Stundenkontingent finanziert. Je nachdem ist zu Beginn meinerseits ein umfangreicherer Bericht im sogenannten “Gutachterverfahren” einzureichen, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie finanziert wird.